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BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag eines Berufssoldaten auf Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - Entscheidung des zuständigen militärischen Vorgesetzten über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses - Eintritt der ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 20.09.1989 - 1 WB 93.89
Anspruch auf Versetzung auf den Dienstposten der Endverwendung - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
Der Senat hat diesen Antrag mit Beschluß vom 20. September 1989 (1 WB 93/89) zurückgewiesen.Die Verfahrensakten 1 WB 93/89, die Beschwerdeakten des BMVg - P II 5 - 489/89 - und die Personalakten des Antragstellers (Hauptteile A und B) haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
Der BMVg ist nicht gehindert, von solchen Planungsabsichten nachträglich abzuweichen (BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin.
- BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74
Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin. - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (BVerwGE 53, 95). - BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78
Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin. - BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88
Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
Diese Richtlinien sind rechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1989 - 1 WB 1/88 = DokBer (B) 1989, 215). - BVerwG, 29.11.1978 - 1 D 95.77
Umfang der Anschuldigung - Verwaltung amtlicher Gelder - Vorwurf der …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin. - BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88
Rechtsmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht - Anerkennung der besonderen …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten seiner Versetzung nicht entgegen (BVerwG Beschluß vom 23. Juni 1988 - 1 WB 43/88 - m.w.N.); dies gilt erst recht dann, wenn die Ehefrau ihre Berufstätigkeit noch nicht aufgenommen hat, sondern lediglich beabsichtigt. - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 67.77
Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin.
- BVerwG, 20.09.1989 - 1 WB 93.89
Anspruch auf Versetzung auf den Dienstposten der Endverwendung - Voraussetzungen …
Der BMVg hat diesen Antrag mit seiner Stellungnahme vom 29. August 1989 dem Senat vorgelegt (Verfahren 1 WB 105/89).Im übrigen wird auf die schriftsätzlichen Ausführungen der Beteiligten und den Inhalt der Akten 1 WB 93/89 und 1 WB 105/89 Bezug genommen.