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   BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89   

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BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89 (https://dejure.org/1990,8200)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1990 - 1 WB 105.89 (https://dejure.org/1990,8200)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1990 - 1 WB 105.89 (https://dejure.org/1990,8200)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Berufssoldaten auf Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - Entscheidung des zuständigen militärischen Vorgesetzten über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses - Eintritt der ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.09.1989 - 1 WB 93.89

    Anspruch auf Versetzung auf den Dienstposten der Endverwendung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
    Der Senat hat diesen Antrag mit Beschluß vom 20. September 1989 (1 WB 93/89) zurückgewiesen.

    Die Verfahrensakten 1 WB 93/89, die Beschwerdeakten des BMVg - P II 5 - 489/89 - und die Personalakten des Antragstellers (Hauptteile A und B) haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
    Der BMVg ist nicht gehindert, von solchen Planungsabsichten nachträglich abzuweichen (BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
    Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin.
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
    Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin.
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (BVerwGE 53, 95).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
    Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin.
  • BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88

    Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
    Diese Richtlinien sind rechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1989 - 1 WB 1/88 = DokBer (B) 1989, 215).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 D 95.77

    Umfang der Anschuldigung - Verwaltung amtlicher Gelder - Vorwurf der

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
    Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin.
  • BVerwG, 23.06.1988 - 1 WB 43.88

    Rechtsmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht - Anerkennung der besonderen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten seiner Versetzung nicht entgegen (BVerwG Beschluß vom 23. Juni 1988 - 1 WB 43/88 - m.w.N.); dies gilt erst recht dann, wenn die Ehefrau ihre Berufstätigkeit noch nicht aufgenommen hat, sondern lediglich beabsichtigt.
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 67.77
    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 105.89
    Bei der Angabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in der fernschriftlichen Vororientierung vom 18. Dezember 1986 und in der Versetzungs- und Kommandierungsverfügung vom 8. Mai 1987 handelt es sich jedoch lediglich um die Mitteilung einer Planung; aus ihr ergibt sich keine verbindliche Zusage (vgl. hierzu BVerwGE 53, 163; 63, 165 [BVerwG 29.11.1978 - 1 D 95/77]; 63, 210) f [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77]ür eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder Versetzung zu einem bestimmten Termin.
  • BVerwG, 20.09.1989 - 1 WB 93.89

    Anspruch auf Versetzung auf den Dienstposten der Endverwendung - Voraussetzungen

    Der BMVg hat diesen Antrag mit seiner Stellungnahme vom 29. August 1989 dem Senat vorgelegt (Verfahren 1 WB 105/89).

    Im übrigen wird auf die schriftsätzlichen Ausführungen der Beteiligten und den Inhalt der Akten 1 WB 93/89 und 1 WB 105/89 Bezug genommen.

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